Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für FASTLIFE.Studios.

Diese Bedingungen regeln B2B-Projekte rund um Video, Foto, Social Content, Content-Produktion und Betreuung.

Stand: 25. April 2026

FASTLIFE.Studios Logo als neutrale visuelle Begleitung der AGB-Seite.

B2B-Projekte

Leistung, Korrekturen, Nutzungsrechte und Veröffentlichung klar geregelt.

1. Geltungsbereich

FASTLIFE.Studios / Peter Saumweber

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Peter Saumweber, FASTLIFE.Studios, Ernst-Holzbaur-Straße 46, 87719 Mindelheim, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie richten sich an Geschäftskunden im B2B-Bereich. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss

Angebot, Bestätigung und Projektstart

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots, Terminvereinbarung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

Projektinhalte, Leistungsumfang, Termine, Nutzungsumfang und besondere Anforderungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Projektabstimmung.

3. Leistungsumfang

Produktion, Planung und externe Leistungen

FASTLIFE.Studios erbringt Leistungen in den Bereichen Videoproduktion, Fotografie, Social Content, Konzeption, Schnitt, Postproduktion, Content-Planung und Betreuung. Zur Leistungserbringung dürfen geeignete Dritte eingesetzt werden.

Änderungen nach Projektstart, zusätzliche Drehtage, neue Formate, weitere Korrekturen oder nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gesondertem Angebot berechnet.

4. Preise und Zahlung

Fälligkeit und Kleinunternehmerregelung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, solange die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  • 50 Prozent nach Abschluss der Dreharbeiten bzw. nach wesentlichem Produktionsstart
  • 50 Prozent nach Fertigstellung und Bereitstellung der finalen Arbeitsergebnisse
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Nutzungsrechte werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

5. Stornierung und Terminverschiebung

Ausfallaufwand fair und planbar regeln

Wird ein verbindlich vereinbarter Dreh- oder Produktionstermin durch den Kunden storniert, können pauschalierte Stornokosten entstehen, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist:

  • bis 30 Werktage vor Termin: 25 Prozent des vereinbarten Honorars
  • bis 15 Werktage vor Termin: 75 Prozent des vereinbarten Honorars
  • ab 5 Werktage vor Termin: 90 Prozent des vereinbarten Honorars

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. FASTLIFE.Studios bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Wetter, höhere Gewalt und Verfügbarkeit

Wenn ein Dreh sachlich nicht sinnvoll möglich ist

Bei Außenaufnahmen kann ein Termin bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen einmalig kostenfrei verschoben werden, sofern keine externen Kosten bereits angefallen sind.

Bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, Plattformausfällen, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs oder vergleichbaren Ereignissen werden Termine und Pflichten angemessen angepasst.

7. Korrekturen und Abnahme

Eine Korrekturschleife inklusive

Sofern im Angebot nicht anders geregelt, ist eine angemessene Korrekturschleife enthalten. Korrekturen betreffen vereinbarte Mängel, sachliche Fehler oder übliche Detailanpassungen, nicht jedoch eine grundlegende Neuausrichtung nach Freigabe von Konzept, Dreh oder Schnittstand.

Nach Bereitstellung der finalen Arbeitsergebnisse hat der Kunde 7 Werktage Zeit, wesentliche Mängel in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelanzeige, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.

8. Lieferung, Archivierung und Rohdaten

Finale Dateien statt unbegrenzter Rohdatenpflicht

Geschuldet ist die Lieferung der vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse, zum Beispiel Filme, Kurzclips, Fotos, Exportdateien oder Content-Assets. Projektdateien, Schnittprojekte, Rohdaten und unbearbeitetes Material sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Finale Projektdateien werden für 6 Monate ohne Zusatzkosten gespeichert. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht nicht.

9. Nutzungsrechte

Nutzung nach vollständiger Bezahlung

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur eigenen Unternehmenskommunikation.

Dies umfasst insbesondere Website, Social Media, Präsentationen, Messen, Recruiting, interne Kommunikation, organische Beiträge und bezahlte Kampagnen, soweit eingesetzte Drittmaterialien wie Musik, Stockmedien oder Plattformbedingungen dies zulassen.

Bearbeitung, Weiterlizenzierung, Verkauf, Übertragung an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen vorheriger Zustimmung.

10. Rechte Dritter und Kundenmaterial

Freigaben, Personenrechte und Marken

Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Logos, Marken, Musik, Texte, Bilder, Orte, Produkte und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.

Der Kunde sorgt außerdem für erforderliche Drehgenehmigungen, Hausrechte, Mitarbeitendenfreigaben, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzinformationen, soweit diese nicht ausdrücklich von FASTLIFE.Studios übernommen werden. Bei Verletzungen durch kundenseitig bereitgestelltes Material stellt der Kunde FASTLIFE.Studios von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

11. Musik, Stockmedien und Plattformen

Lizenzbedingungen beachten

Für Produktionen können lizenzierte Musik, Stockmedien, Schriften, Vorlagen oder Plattformfunktionen eingesetzt werden. Deren Nutzung richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Wenn ein Einsatz über den vereinbarten Rahmen hinausgeht, zum Beispiel TV, Kino, internationale Kampagnen, Weiterverkauf oder sehr große Paid-Media-Budgets, muss der Kunde vorab klären lassen, ob zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.

12. Mitwirkung und Arbeitssicherheit

Informationen, Zugänge und sichere Drehbedingungen

Der Kunde stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Produkte, Fahrzeuge, Räume und Freigaben bereit. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von FASTLIFE.Studios.

Für Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen, Gefahrenhinweise und gesetzliche Sicherheitsvorgaben am Drehort bleibt der Kunde verantwortlich, soweit der Drehort oder Betrieb in seiner Sphäre liegt.

13. Referenzen und Eigenwerbung

Portfolio-Nutzung mit Schutz berechtigter Interessen

FASTLIFE.Studios darf fertiggestellte Arbeitsergebnisse, Projektname, Kundennamen, Logo und Ausschnitte daraus für Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen und Eigenwerbung nutzen, sofern das Projekt veröffentlicht ist, keine Vertraulichkeit vereinbart wurde und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

Der Kunde kann einer Referenznutzung aus wichtigem Grund widersprechen. Persönlichkeitsrechte, Betriebsgeheimnisse, Sperrfristen und gesonderte Vertraulichkeitsabreden bleiben unberührt.

14. Social Media Betreuung

Betreuung ja, Erfolgsgarantie nein

Wenn Social-Media-Betreuung, Redaktionsplanung oder Anzeigenbetreuung vereinbart ist, schuldet FASTLIFE.Studios eine fachgerechte Umsetzung im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite und keine konkrete Anzahl an Anfragen oder Bewerbungen.

Werbebudgets, Plattformgebühren und externe Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

15. Haftung

Gesetzlich sauber begrenzter Haftungsrahmen

FASTLIFE.Studios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien, arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FASTLIFE.Studios nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für technische Ausfälle, Plattformänderungen, Sperrungen, Reichweitenverluste, Verzögerungen oder Datenverluste außerhalb des eigenen Einflussbereichs haftet FASTLIFE.Studios nur nach den vorstehenden Maßstäben.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten

FASTLIFE.Studios behandelt vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich, soweit sie nicht offenkundig sind oder rechtmäßig öffentlich bekannt werden.

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus projektbezogenen Vereinbarungen.

17. Schlussbestimmungen

Recht, Gerichtsstand und Wirksamkeit

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FASTLIFE.Studios in Mindelheim.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

18. Vorrang individueller Absprachen

Projektabsprachen gehen vor

Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen oder schriftlich bestätigte Projektabsprachen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.

Wenn ein Punkt für ein konkretes Projekt unklar ist, sollte er vor Projektstart kurz schriftlich abgestimmt werden.